WER BRAUCHT IHN?
Für das behördliche Bauverfahren bei Neubauten und bei umfassenden Sanierungen ist der Energieausweis erforderlich.
Bei bestehenden Häusern und Wohnungen muss der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorliegen.
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INHALT DES ENERGIEAUSWEISES
Effizienzskala von A++ bis G
detailierte Ergebnisdaten
Anhang: verwendete Regelwerke, Berechnungsprogramme, Eingabedaten und Gebäudeverwendung
Energiebedarf der haustechnischen Anlagen
Energiebedarf des Gebäudes
U-Wert der Bauteile
Empfehlung von Maßnahmen
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GÜLTIGKEITSDAUER
ab Ausstellung 10 Jahre
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WAS BRINGT DER ENERGIEAUSWEIS?
Zeigt Schwachstellen am Gebäude und der Haustechnik auf
Ermöglicht den Vergleich einzelner Häuser und Wohnungen
Zeigt die Wirkung von Sanierungsmaßnahmen
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WAS KOSTET DER ENERGIEAUSWEIS?
Die Kosten richten sich nach Art und Größe des Gebäudes und nach dem Umfang der vorhandenen Unterlagen
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